- Daten zu Ihrem beschädigten Fahrzeug
- alle verfügbaren Daten zum Unfallgegner und dessen Fahrzeug
- ggf. das Aktenzeichen der Polizei
- ggf. die Schadennummer der gegnerischen Versicherung
- ggf. die Daten der Werkstatt Ihres Vertrauens
- ggf. die Daten Ihres mit der Schadenabwicklung beauftragten Rechtsanwaltes
Abhängig vom Schadenumfang sollte für die Besichtigung gegebenenfalls eine Hebebühne zur Verfügung stehen. Vielfach steht das Fahrzeug schon in der Werkstatt Ihres Vertrauens, sodass dies kein Problem darstellt. Häufig wird ein beschädigtes Fahrzeug aber auch kurzfristig weiterbetrieben. In diesem Fall finde ich gern für Sie eine entsprechend einfache und schnelle Lösung, um eine Besichtigung unter Werkstattbedingungen durchzuführen. Anfallende Kosten dafür stelle ich der gegnerischen Versicherung in Rechnung, sodass auch hier keinerlei Kosten für Sie anfallen.
Im erstellten Schadengutachten werden alle für eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung benötigten Faktoren ermittelt. Dazu zählen neben der Fahrzeugidentifikation und Reparaturkostenkalkulation folgende Angaben:
- der Wiederbeschaffungswert
- der Fahrzeugrestwert
- die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer
- Angaben zur Wertminderung sowie
- eine Nutzungsausfallgruppierung/Nutzungsausfallentschädigung
Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt nach terminlicher Vereinbarung mit Ihnen möglichst zeitnah. Zur Besichtigung bringen Sie bitte die ausgefüllte Sicherungsabtretung mit. Diese können Sie hier anfordern.
Die Gutachtenerstellung wird im Regelfall einen zeitlichen Rahmen von max. 3 Werktagen nicht überschreiten.
Der Versand des von mir erstellten Gutachtens an die gegnerische Versicherung, Ihren Rechtsanwalt und in Kopie natürlich an Sie erfolgt je nach Wunsch per E-Mail oder Post.


